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FAQ

Hier finden Sie allgemeine Informationen zu CoverCheck.

Sollten Sie von uns ein Passwort erhalten haben, können Sie weitere interne FAQ’s lesen. Hier gelangen Sie zum geschützten FAQ-Bereich mit weiterführenden Informationen: FAQ-Bereich.

Wie funktioniert CoverCheck®?

In einem kurzen Video stellen wir Ihnen die einfache Funktionsweise von CoverCheck vor.
Dieses Video können Sie auch als PDF herunter laden: PDF(1,7MB)

Zum Video
Wie kann ich CoverCheck® testen?
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testsystem2-466x420Als Nutzer des DMS haben Sie jederzeit die Möglichkeit den CoverCheck-Vergleichsrechner zu testen, dafür ist unser Testsystem geeignet.
Das Testsystem startet automatisch wenn keine Prüf-ID im System hinterlegt ist. Mit einer Prüf-ID teilen Sie dem System mit, dass Sie die Berechtigung haben im produktiven System zu arbeiten. Im nächsten Abschnitt erhalten Sie Informationen zur Prüf-ID.
Im Testsystem können Sie Berechnungen tagaktuell durchführen, die Ergebnisse sind die des produktiven Systems. Der einzige Unterschied besteht darin, dass Sie keinen Antrag erstellen können, dieser wird lediglich als DEMO ausgegeben.
Sollten Sie dann Interesse am produktiven System haben, registrieren Sie sich einfach, wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Was ist eine Prüf-ID?

Mit der sogenannten Prüf-ID (ein mehrstelliger Code) erhalten Sie nach Registrierung und Vertragsunterzeichnung für jeden Mitarbeiter eine eigene Nummer (Prüf-ID), mit der der produktive Zugang zum Vergleichsrechner möglich ist.

Über die Prüf-ID erfolgt die Zuordnung zu Ihren Zweigstellen/Hauptbetrieb und zu Ihren Mitarbeitern, wodurch die Mitarbeiter genaue Abrechnung der Provision möglich wird.

Worin besteht der Unterschied zwischen Versicherungsvertretern und Maklern?

IHK-Antrag

Auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Versicherungsvermittlung gemäß § 34d Abs. 3 GewO und auf Eintragung in das Vermittlerregister nach § 11a GewO und auf Erteilung einer Registriernummer

Produktakzessorietät ist gegeben bei der im Kfz-Handel üblichen Vermittlung von

  • Haftpflichtversicherungen,
  • Teil-/Vollkaskoversicherungen,
  • Garantie-/Reparaturversicherungen,
  • Verkehrsservice-/Mobilitätsversicherungen,
  • Insassenunfallversicherungen.

Muss ein produktakzessorischer Vermittler eine Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen?

Nein. Im Gegensatz zu ungebundenen Versicherungsvertretern und -maklern muss der produktakzessorische Vermittler keine besondere Sachkunde nachweisen und deshalb auch nicht an einer IHK-Sachkundeprüfung teilnehmen.

Für alle versicherungsspezifischen Kenntnisse des produktakzessorischen Vermittlers hat das Versicherungsunternehmen zu sorgen. Eine Überprüfung durch die zuständige IHK erfolgt nicht.

Was wird im Register eingetragen?

  • der Familien- und Vorname,
  • die Firma,
  • das Geburtsdatum,
  • die Angabe, dass der Eintragungspflichtige mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 3 GewO als produktakzessorischer Versicherungsvertreter tätig wird,
  • die Bezeichnung und die Anschrift der zuständigen Registerbehörde,
  • die Staaten der Europäischen Union und die Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in denen er beabsichtigt, tätig zu werden, sowie im Falle der Niederlassung die dortige Geschäftsanschrift sowie die Vertreter für die Tätigkeit der Niederlassung,
  • die Geschäftsanschrift,
  • die Registrierungsnummer.

Ist der Eintragungspflichtige eine juristische Person, so werden auch die Familien und Vornamen der natürlichen Personen, die innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs für die Vermittlertätigkeiten zuständig sind

Kann sich ein produktakzessorischer Vermittler in mehreren Kategorien des Versicherungsvermittlerregisters eintragen lassen?

Nein. Es gibt keine Doppelregistrierung!

  1. Versicherungsvertreter

Ein Versicherungsvertreter ist ein selbstständiger Gewerbetreibender, der für eine Versicherungsgesellschaft Verträge vermittelt und abschließt. Er handelt im Sinne des Versicherungsunternehmens. Besteht dieser Status bereits muss ein Mehrfachvertreter beantragt werden. Dieser ist unter Ausschluss des Wettbewerbsverbots für mehrere Versicherer tätig.

  1. Versicherungsmakler

Besteht noch keine Eintragung bei der IHK ist es sinnvoll den Status des Versicherungsmaklers zu wählen. Dieser handelt im Sinne des Versicherungsnehmers und erhält einen Maklervertrag. Der Makler ist treuhänderisch für die Verwaltung der Versicherungsverträge seiner Kunden verpflichtet und dessen Interessen bestmöglich wahrzunehmen. Gegenüber dem Versicherungsunternehmen ist er unabhängig.

Was passiert, wenn man die Erlaubnisbefreiung und Registrierung nicht vornehmen läßt?

Seit dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften am 22. Mai 2007 darf grundsätzlich nur der Gewerbetreibende Versicherungen vermitteln, der eine Erlaubnis bzw. Erlaubnisbefreiung hat und registriert ist. Die Versicherungsvermittlung ohne diese hoheitlichen Maßnahmen wird ab 22. Mai 2007 sanktioniert. Derjenige Vermittler, der sich nicht oder nicht rechtzeitig eine Erlaubnis bzw. Erlaubnisbefreiung verschafft und die Registereintragung nicht ordnungsgemäß vornehmen lässt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 EUR und einem Berufsverbot rechnen.

Wozu brauchen Sie eine KRAVAG-Vermittlernummer?

Im Schadensfall hat Ihr Kunde drei Möglichkeiten bei der Schadensmeldung:

  • direkt beim Support CoverCheck®
  • im Autohaus
  • beim Versicherer Ihres Kunden

Damit die Reparatur auch dann in Ihrem Autohaus stattfinden kann, wenn die Schadensmeldung über den Versicherer erfolgt, wird die KRAVAG-Vermittlernummer benötigt. Durch diese Nummer kann der Versicherer den Schaden sofort Ihrem Autohaus zuordnen und alle Informationen kommen im Schadenfall direkt bei Ihnen an.

 

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